ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) SERVICE
Stand: 01.01.2023
Action Sport Speyer, Inhaber Torsten Krebs
Am Roßsprung 7, 67346 Speyer, Tel. 06232 8716140, E-Mail: info@action-sport-speyer.de
1.1 Der Kunde übergibt Action Sport Speyer, nachfolgend Service-Center genannt – zwecks Überprüfung / Reparatur / Revision oder sonstiger Service- und Reparaturdienstleistungen an Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile (Vertragsgegenstände).
1.2 Alle Vertragsgegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns angeliefert. Wir sind autorisiert auch solche Beeinträchtigungen zu beheben, die erst während der Revisions- bzw. Servicearbeiten zu Tage treten und deren Reparatur für die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Sollte der zusätzliche Aufwand € 50,- übersteigen, werden wir den Kunden hierüber vorab in Kenntnis setzen und die erforderlichen Reparaturschritte abstimmen. Bei einer Behebung eines Fehlers, der genau bezeichnet worden ist und die Reparatur auch auf die Behebung des Fehlers beschränkt war, gilt dies nicht.
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Serviceauftrags. Im Serviceauftrag wird die Bezeichnung der Reparatur, oder des gewünschten Service vermerkt. Das Service-Center erstellt für den Kunden eine Kopie des Serviceauftrags, der den Erhalt der Vertragsgegenstände bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte Person zur Abgabe des Reparaturleistung/ der Serviceleistung an den Vertragsgegenständen beauftragen.
3.1 Das Service-Center führt die gewünschten Arbeiten an den Vertragsgegenständen zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste aus. Die aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsräumen des Service-Centers ausgehängt und auf dessen Internetseite veröffentlicht.
3.2 Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung der Vertragsgegenstände nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Service-Center, ohne weitere Mahnung, ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht dem Service-Center wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangte Vertragsgegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit den Vertragsgegenständen in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Vertragsgegenstände verpflichtet, sobald das Service-Center diesen über deren Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb des Service-Centers zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er die Vertragsgegenständen entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch das Service-Center unverzüglich abholt.
5.2 Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haftet das Service-Center nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen. Werden die Vertragsgegenständen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung vom Kunden abgeholt, oder können diese nicht per KEP-Dienstleister zugestellt werden, berechnet das Service-Center dem Kunden eine einmalige Bearbeitungspauschale von € 20,00, sowie € 5,00 Einlagerungsgebühr für jeden angefangenen Monat.
Das Service-Center haftet für Sachmängel für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden.
7.1 Schadensersatzansprüche gegen das Service-Center sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Service-Center selbst, dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für das Service-Center zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
7.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung des Dive Centers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung des Dive-Centers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.