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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) AUSRÜSTUNGS-VERMIETUNG

Stand: 01.01.2023

 

Action Sport Speyer, Inhaber Torsten Krebs

Am Roßsprung 7, 67346 Speyer, Tel. 06232 8716140, E-Mail: info@action-sport-speyer.de

  1. Vermieter

Vermieter der Leihausrüstung ist Action Sport Speyer, Am Roßsprung 7, 67346 Speyer, im Folgenden „Vermieter“ genannt.

  1. Eigentumsverhältnis

Die Ausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Mietzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

  1. Mietberechtigter Personenkreis

Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

  1. Zeittarife

4.1 Für die Vermietung unserer Ausrüstung gelten folgende Tarife: Tages-Tarif (Dienstag - Donnerstag): Abholung frühestens ab 14:00 Uhr, Rückgabe bis spätestens 18:30 Uhr am selben Tag, oder Abholung ab 18:30 Uhr und Rückgabe am Folgetag bis spätestens 18:30 Uhr. Weekend (WE)-Tarif: Abholung am Freitag ab 18:30 Uhr, Rückgabe bis spätestens Dienstag, 18:30 Uhr. Wochen-Tarif: z. B. von Dienstag, ab 14:00 Uhr bis zum darauffolgenden Dienstag bis spätestens 18:30 Uhr. Bei zwei, drei und mehr Wochen wird ebenso verfahren. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Mietdauer von z.B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender Aufschlag berechnet.

4.2 Wurde die Ausrüstung vom Mieter -gleich aus welchem Grund- nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Miete. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Ausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

  1. Preisliste, Mietgebühr, Kaution und Verspätungszuschläge

5.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von gemieteter Ausrüstung. Diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden, die Preisliste steht auch zum Download bereit.

5.2 Die Mietgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der gemieteten Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.

5.3 Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.

5.4 Wurde die Ausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

5.5 Wird die Ausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.

  1. Gefahrenübergang

6.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter die Ausrüstung zeitweise für einen zuvor vereinbarten Mietzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Ausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Ausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Ausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Ausrüstung sind ausgeschlossen.

6.2 Mit Erhalt der Ausrüstung ist der Mieter für deren ordnungsgemäße Benutzung und Pflege verantwortlich. Die Nutzung der Ausrüstung erfolgt generell auf eigene Gefahr.

  1. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verschmutzung und Haftung

7.1 Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden, die der DIN 12021 entsprechen. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt, und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurückgegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.

7.2 Der Mieter haftet dafür, dass die ihm überlassene Ausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Ausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

7.3 Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.

7.4 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.

  1. Vertragsänderungen

8.1 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

8.2 Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Ausrüstungsverleih“ von Action Sport Speyer in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung sicher beherrscht.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

11.2 Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).

11.3 Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Speyer Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.