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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ACTIVECARD 2.0

Stand: 01.01.2023

 

Action Sport Speyer, Inhaber Torsten Krebs

Am Roßsprung 7, 67346 Speyer, Tel. 06232 8716140, E-Mail: info@action-sport-speyer.de

 

Präambel

Die ActiveCard 2.0 -nachfolgend Clubkarte genannt- ist ein Serviceangebot der Action Sport Premium Partner und umfasst gemeinsame Leistungen – nachfolgend Nationale Leistungen genannt-, sowie individuelle Leistungen -nachfolgen Lokale Leistungen- des vertragsausstellenden Partners.

 

  1. Beginn des Vertragsverhältnisses

1.1 Eine Mitgliedschaft wird durch Übersendung des komplett ausgefüllten Mitgliedsantrags an Action Sport Speyer, per E-Mail, im Shop, oder auf dem Postweg beantragt.

1.2 Durch Übersendung/Übergabe der Bestätigung, oder der Clubkarte gilt der Antrag als angenommen und der Antragsteller -nachfolgend Mitglied genannt- kann alle Vorteile der Clubkarte in Anspruch nehmen. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung.

  1. Clubkarte

2.1 Die Clubkarte dient als Berechtigungsausweis für alle Leistungen und Vorzüge bei Action Sport Speyer (Nationale und Lokale Leistungen), sowie den teilnehmenden Premiumpartnern (Nationale Leistungen).

2.2 Für die Ausgabe der Clubkarte wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 29,00 erhoben. Der Jahresbeitrag beträgt € 191,40. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.

Die Gebühren werden nach Vertragsabschluss vom Konto des Mitglieds per SEPA-Lastschrift eingezogen. Folgebeiträge werden hiernach 5 Tage vor Ablauf des Vertragszeitraumes vom Konto des Mitgliedes eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu Action Sport Speyer ein Lastschriftmandat. Bei Nichteinlösung gehen die Kosten des Geldverkehres zu Lasten des Mitglieds.

2.3 Die Clubkarte bleibt Eigentum von Action Sport Speyer und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Pkt. 7. an Action Sport Speyer zurückzugeben. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Mitglied persönlich benutzt werden.

2.4 Bei Verlust der Clubkarte ist Action Sport Speyer unverzüglich zu benachrichtigen. Gegen Zahlung einer Kostenpauschale von derzeit 29,- € wird dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt.

2.5 Das Mitglied hat im Falle des Verlustes der Clubkarte kein Haftungsrisiko bei missbräuchlicher Benutzung der Karte und wird insoweit von der Haftung freigestellt.

  1. Leistungen/Verpflichtungen des Mitglieds

3.1 Das Mitglied hat die Aufnahmegebühr, die jährlichen Gebühren und bei Verlust den Kartenersatz zu zahlen.

3.2 Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Action Sport Speyer, oder von diesem dazu beauftragten Leistungsträgern, folgende Daten gespeichert werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon-, E-Mail-Verbindungen sowie die Bankverbindung und die Daten über die Mitgliedschaft und die Inanspruchnahme von Clubleistungen.

3.3 Das Mitglied ist verpflichtet, bei Änderung alle Abrechnungs- oder Leitsungsbezugsrelevante Daten unmittelbar an Action Sport Speyer mitzuteilen. Das Umfasst insbesondere Bankdaten und Wohnanschriften.

3.4 Das Mitglied hat keine weiteren Verpflichtungen außerhalb dieser vertraglichen Regelungen, insbesondere keine Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft als solcher, da es sich beim Club nicht um einen Verein handelt. Das Vereinsrecht mit seinen Mitgliederrechten und Pflichten findet keine Anwendung.

  1. Leistungen/Leistungsabgrenzung von Action Sport Speyer

4.1 Die Leistungen der Clubkarte sind unter ActiveCard 2.0 auf der Homepage von Action Sport Speyer abrufbar. Die Nationalen Leistungen können beispielsweise bestehen aus: Rabatte auf den Wareneinkauf, Rabatte auf Ersatzteile, Rabatte auf weiterführende Kurse, Rabatte auf Nitroxfüllungen, Rabatte auf Tauchauffrischungskurse, Rabatte auf Mietausrüstung, Rabatte auf Atemluft, Kostenlose Urlaubseratung, Kostenloser Urlaubscheck. Die Lokalen Leistungen können beispielweise bestehen aus: Vorkaufsrecht, Rabatt auf gebuchte Tauchpakete, Rabatt auf gebuchte Reisen, Rabatt auf Servicearbeiten, Trainingsmöglichkeit für alle Mitglieder in verschiedenen Schwimmbädern (Schnorcheln/Gerätetraining) unter Anleitung eines erfahrenen Tauchausbilders, Einrichtung eines Stammkundenkontos bei Action Sport Speyer, Mitgliederpreise für Clubfahrten.

4.2 Action Sport Speyer versucht das Leistungsangebot für Mitglieder auch über externe Vertragspartner zu verbessern. Aktuelle Entwicklungen und Angebote werden jeweils über die Homepage www.action-sport-speyer.de mitgeteilt.

4.3 Die Gebühr der Clubkarte schließt keine Taucherversicherung ein.

4.4 Das Mitglied stellt Action Sport Speyer und seine Erfüllungsgehilfen ausdrücklich von jeglicher Haftung frei, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Gleiches gilt bei Benutzung der Schwimmbäder für die Leistungsträger der Schwimmbadleistung. 

  1. Leistungen der externen Vertragspartner

5.1 Nimmt ein Mitglied Leistungen eines externen Vertragspartners in Anspruch, so tritt Action Sport Speyer in diesen Fällen nur als Vermittler auf und kann bei Fehlern oder nicht erbrachten Leistungen auch nicht belangt werden, sofern die Vermittlung nicht durch übergeordnetes Recht oder einen anderen Bestandteil der AGB von Action Sport Speyer (z.B. AGB Reisevermittler) entgegen steht.

5.2 Action Sport Speyer behält sich vor, neue Vertragspartner aufzunehmen oder sich von alten Vertragspartnern zu trennen, um die Qualität des Leistungsangebots zu sichern und zu ergänzen. 

  1. Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Mitgliedsgebühren gemäß Pkt. 2.1 bis 2.3 werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann der Änderung der Vertragsbedingungen mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Änderungsschreibens schriftlich widersprechen. In diesem Fall bleiben die alten Gebühren bestehen und das Vertragsverhältnis endet zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes. Wird nicht fristgerecht widersprochen, gelten die Änderungen als angenommen und werden Vertragsgrundlage.

  1. Vertragsbeendigung

7.1 Das Vertragsverhältnis endet frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss bei Action Sport Speyer. Es verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, falls es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

7.2 Ein Widerspruch gem. Pkt. 6. gilt als Kündigung zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes.

7.3 Eine Kündigung des Mitglieds kann auch innerhalb des Vertragsjahres jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen, der Beitrag ist bis zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes zu zahlen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen trotzdem gültig.